Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

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1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Ski-Club Edenkoben e.V. den Abschluss eines
Reisevertrages im Rahmen des Kontingents verbindlich an. Die Anmeldung hat schriftlich zu
erfolgen ausschließlich beim im Jahresheft genannten Fahrtleiter. Der Ski-Club Edenkoben e.V.
nimmt Anmeldungen erst nach erfolgter Anzahlung und bei noch verfügbaren Plätzen an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, durch
den Ski-Club Edenkoben e.V. zustande.
1.3 Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen und damit
auch für alle Zahlungsverpûichtungen und die Übermittlung aller relevanten Reiseinformationen
an durch ihn angemeldete Reiseteilnehmer verantwortlich.
1.4 Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen als verbindlich anerkannt.
1.5 Die Anmeldung für eine Fahrt kann frühestens nach Erscheinen des Jahresheftes erfolgen.

2. Bezahlung
2.1 Bei Abschluss des Reisevertrages ist die für die jeweilige Fahrt im jeweiligen Saisonheft festgelegte
Anzahlung des Reisepreises pro Person fällig.
2.2 Der jeweilige Restbetrag ist zu den für die jeweilige Fahrt im jeweiligen Saisonheft festgelegten
Terminen fällig.
2.3 Nichtmitglieder müssen einen Kostenbeitrag zahlen, da die Fahrten aus Mitgliedsbeiträgen
bezuschusst werden. Mit dem Kostenbeitrag wird eine Kurzzeitmitgliedschaft im Verein erworben.
2.4 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst.
Der Ski-Club Edenkoben e.V. wird in diesem Fall als Entschädigung die entsprechenden
Rücktrittsgebühren verlangen, sofern zu diesem Zeitpunkt kein Reisemangel vorliegt.
2.5 Die Bezahlung durch den Anmelder hat in maximal 2 Schritten zu erfolgen: 1. Anzahlung. 2.
Restbetrag. Teilzahlungen darüber hinaus sind ausgeschlossen.

3. Leistungen und Preise
3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Beschreibung der Fahrt im jeweiligen Saisonheft.
Nebenabreden, Abänderungen und besondere Vereinbarungen sind sowohl vom Anmelder
als auch vom Ski-Club Edenkoben e.V. schriftlich zu bestätigen.
3.2 Die Unterbringung bei den einzelnen Fahrten erfolgt in Einzelzimmer, Doppelzimmer, Dreibettzimmer
und/oder Appartements/Ferienwohnungen. Alle Zimmer sind, soweit nicht anders
angegeben, mit Bad/Dusche und WC ausgestattet. Für die Unterbringung im Einzelzimmer muss
jeweils der ausgewiesene Mehrpreis bezahlt werden.
3.3 Der Ski-Club Edenkoben e.V. überprüft und wählt die Unterkünfte sorgfältig aus. Die Angaben
dazu wurden nach bestem Gewissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offizielle
Klassifizierung.
3.4 Das max. Reisegepäck bei Busreisen je Reisegast ist: 1 Koffer oder 1 Reisetasche (max. 15
kg), ein Sportgerät und ein Handgepäck. Wenn in der Tasche des Sportgerätes zusätzlich andere
Gegenstände verstaut sind, kann kein zusätzlicher Koffer/Reisetasche mehr transportiert werden.

4. Rücktritt durch den Anmelder
4.1 Der Anmelder kann jederzeit schriftlich vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Seine Abmeldung
wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Ski-Club Edenkoben e.V. eingeht. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.
4.2 Im Fall eines Rücktritts durch den Anmelder oder eines Nichtantritts einer Fahrt aus Gründen, die der
Ski-Club Edenkoben e.V. nicht zu vertreten hat, kann der Ski-Club Edenkoben e.V. angemessenen Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Errechnung des Ersatzes
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Fahrtteilnehmer
nicht rechtzeitig an dem vor Reisebeginn kommunizierten oder vereinbarten Treffpunkt einfindet.
4.3 Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
Bei Ferienwohnungen und Hotels: bis 43 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 10% des Reisepreises, ab 42 Tage
vor Reise- bzw. Kursbeginn 50% des Reisepreises, ab 14 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 70% des Reisepreises
und ab 7 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 90% des Reisepreises.
4.4 Der Anmelder kann sich oder einen der weiteren angemeldeten Teilnehmer bis zum Fahrtbeginn durch
einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies dem Ski-Club Edenkoben e.V. unverzüglich mitteilt. Der Ski-Club
Edenkoben e.V. kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen
Reiserfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist letzterer verpflichtet, die dem
Ski-Club Edenkoben e.V. durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch
Euro 25,- pauschal ohne weiteren Nachweis zu zahlen.
4.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Ski-Club Edenkoben e.V.
5.1 Der Ski-Club Edenkoben e.V. kann den jeweiligen Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn die Durchführung der Fahrt trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Fahrtleiter von einem
Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in starkem Maß vertragswidrig
verhält. Der Ski-Club Edenkoben e.V. behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der betroffene Teilnehmer selbst.
5.2 Mitnahme und Konsum von Drogen führen zum sofortigen Ausschluss von einer Fahrt.
5.3 Der Ski-Club Edenkoben e.V kann in folgenden Fällen bis zu zwei Wochen vor Fahrtbeginn von der Reise
zurücktreten.
a) bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen. Anmelder erhalten die eingezahlte
Anzahlung umgehend zurück.
b) Ohne Einhaltung einer Frist bei schlechtem Wetter- bzw. Schneeverhältnissen, die eine Durchführung im
Interesse der Teilnehmer nicht erlauben. Entsprechende Bekanntmachungen werden in der örtlichen Presse
und auf der Internetseite www.skiclub-edenkoben.de erfolgen. Sicherheitshalber sind vor jeder Fahrt Rückfragen
an die jeweiligen Verantwortlichen der einzelnen Fahrten zu richten.

6. Haftung des Reiseveranstalters
6.1 Der Ski-Club Edenkoben e.V. haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Fahrtbeschreibung im entsprechenden Saisonheft und
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der im
jeweiligen Zielland und -ort geltenden Vorschriften.
6.2 Fremde Beförderungsleistung:
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr oder Busreiseverkehr
erbracht, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, als in der Reiseausschreibung und in der
Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
der entsprechenden Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

7. Haftungsbeschränkung
7.1 Haftungsbeschränkung:
Der Ski-Club Edenkoben e.V. haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei einfacher Fahrlässigkeit nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der betroffene Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem
Fall ist seine Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens und bei der reisevertraglichen Haftung für jeden Teilnehmer auf das Dreifache der auf
ihn entfallenden Fahrtkosten begrenzt.
Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung beschränkt ist, ist ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Ski-Club Edenkoben e.V. im gleichen Umfang beschränkt.
7.2 Haftung bei Fremdleistungen und Ski- und Snowboardkursen:
Der Ski-Club Edenkoben e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Ausflüge, fremde Beförderungsleistungen usw.). An den Ski- und Snowboard-
Kursen nimmt jeder Kursteilnehmer auf eigene Gefahr am Unterricht teil. Der Teilnehmer
verzichtet auf jegliche Ansprüche die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ski-Club
Edenkoben e.V. gründen gegenüber diesem.
7.3 Skilehrer, Snowboardlehrer und Übungsleiter/innen der DSV-Skischule Edenkoben sind für minderjährige
oder betreuungsbedürftige Kursteilnehmer nur bis zum Kursende als Aufsichtsperson
verantwortlich. Im Übrigen bleibt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten über jugendliche
Teilnehmer bzw. der Betreuer über betreuungsbedürftige Personen für die gesamte Fahrtdauer
unberührt. Erziehungsberechtigte allein teilnehmender Minderjähriger organisieren die Übernahme
der Aufsichtspflicht durch einen mitreisenden Erwachsenen selbst.
7.4 Der Ski-Club Edenkoben e.V. übernimmt keine Haftung für nicht von ihm zu vertretende
Verluste, Diebstahl, Beschädigungen, Unglücksfälle, Unfälle, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten
sowie höhere Gewalt.
7.5 Alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbeachtung von Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
des jeweiligen Ziel- oder Durchfahrtslandes entstehen, gehen zu Lasten des
Verursachers.

8. Allgemeines
8.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus Reiseverträgen mit dem Ski-Club Edenkoben e.V. gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des CISG.
8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
8.3 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.